Diese herrliche Villa im modernen Stil befindet sich in der schönen Gegend von Caminha in einer erhöhten Lage, die einen hervorragenden Blick auf das Meer und den Fluss Minho bietet. Es gibt mehrere Sandstrände innerhalb einer kurzen Fahrt.
Die Villa ist im Hi-Tech-Stil gehalten und sehr gut ausgestattet, mit schönen hellen Räumen, die den Innen- und Außenbereich miteinander verschmelzen lassen. Die Innenräume wurden geschmackvoll und mit großer Sorgfalt in einem entspannenden und eleganten Stil eingerichtet. Die Küche ist sehr gut ausgestattet und schließt an das Wohnzimmer an, von dem aus man auf eine große Terrasse gelangt, auf der man im Freien essen kann. Der weitläufige Garten mit Rasen bietet den Gästen viele schöne Ecken, in denen sie draußen sitzen und die spektakuläre Aussicht auf das Meer genießen können.
Die Villa ist sehr leicht zu erreichen und befindet sich in einer absolut zentralen Lage: nur 3 km vom Strand von Moledo entfernt - vom Bahnhof aus können Sie nach Vigo in Spanien oder in den Süden zum historischen Zentrum von Viana do Castelo fahren - und 3 km von der alten römischen Stadt Caminha (mit verschiedenen guten Restaurants, Cafés, Bars, lebhaften Promenaden und Freiluftpromenaden am Ufer des Minho-Flusses) und 30 km von der reizvollen alten historischen Stadt Viana do Castelo, die für ihre alten Denkmäler und langen Sandstrände bekannt ist. Im Stadtzentrum finden Sie grundlegende Einrichtungen wie einen Minimarkt, Geschäfte, Restaurants usw.
Auf Anfrage können Sie zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen, z. B. Koch für traditionelle portugiesische Küche, Weinverkostungskurse, Masseur, Kosmetikerin, Organisation von geführten Touren zu nahe gelegenen Sehenswürdigkeiten mit Halt an typischen Orten und Verkostung von Olivenöl und Wein aus der Region, Reiten, Golf, Wassersport usw.
Unterkunft
Untere Etage
Geräumiges Wohn-/Esszimmer, das die Verbindung zwischen Innen- und Außenbereich herstellt und zu einer gepflasterten und teilweise überdachten Fläche führt, in die der private (beheizbare) Swimmingpool integriert ist, eine Liegeterrasse mit Essbereich im Freien, umgeben von einer beeindruckenden natürlichen Umgebung. Zurück im Inneren der Villa finden Sie eine voll ausgestattete Küche mit Frühstücksbar und einen zweiten Wohnbereich mit bequemen Sitzgelegenheiten und direktem Zugang zum Vorgarten.
Obergeschoss
3 Doppelschlafzimmer mit je einem Doppelbett und eigenem Bad. 1 Zweibettzimmer mit eigenem Bad. Jedes der 4 Schlafzimmer hat Schiebetüren, die auf eine große Terrasse mit ungehindertem Meerblick führen.
AUSSENBEREICH
Gepflegter, schöner, gewachsener Garten, Sonnenterrassen und Rasen. Ausgezeichnete Terrasse perfekt für al fresco dining. Der private überdachte Swimmingpool ist 10m X 5m. Parken.
1 Zustellbett kann gegen einen Aufpreis von 75 € pro Buchung aufgestellt werden.
KURTAXE DER GEMEINDE CAMINHA
Veröffentlicht im Diário da República, 2. Serie, Verordnung Nr. 848/2024, vom 5. August. Tritt am 6. September 2024 in Kraft.
WAS SIND DIE MODALITÄTEN?
Übernachtungstarif pro Person und pro Aufenthalt in jeder Art von Unterkunft in Ferienanlagen und lokalen Beherbergungsbetrieben in der Gemeinde Caminha.
WER ZAHLT?
Die Übernachtungssteuer ist pro Gast ab 16 Jahren und pro Übernachtung zu entrichten, und zwar für maximal sieben aufeinanderfolgende Übernachtungen pro Person und pro Aufenthalt in jeder Art von Beherbergungsbetrieben im Sinne von Artikel 4, die nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen als solche gelten und sich im Gemeindegebiet von Caminha befinden.
WER IST NICHT ZAHLUNGSPFLICHTIG?
a) Bürger, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
b) Behinderte Bürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 %, sofern sie einen entsprechenden Nachweis erbringen.
Sie müssen einen Nachweis über diesen Zustand erbringen;
c) Ehemalige Kombattanten oder die Witwe/der Witwer eines ehemaligen Kombattanten, die im Besitz eines Ausweises für ehemalige Kombattanten und/oder
Kämpfer und/oder Witwe oder Witwer eines ehemaligen Kämpfers gemäß dem Gesetz Nr. 46/2020 vom 20. August und der Ministerialverordnung Nr. 210/2020 vom 3. September;
d) Bürger, deren Aufenthalt durch eine Vertreibung oder eine Situation mit
Vertreibung in ähnlichen Situationen, die ordnungsgemäß nachgewiesen werden;
e) Bürger, die vorübergehend von staatlichen und/oder kommunalen öffentlichen Sozialeinrichtungen in Beherbergungsbetrieben untergebracht sind.
e) Bürger, die vorübergehend von staatlichen und/oder kommunalen Organisationen in sozialen oder touristischen Unterkünften untergebracht werden;
f) Bürger, die auf ausdrückliche Anordnung der Behörden aufgrund einer Erklärung des sozialen Notstands oder des Katastrophenschutzes untergebracht werden;
g) Bürger, die sich aufgrund von Konflikten und Vertreibung aus ihren Herkunftsländern vorübergehend in Portugal aufhalten, sofern die für den Asylantrag zuständigen Stellen dies ordnungsgemäß nachweisen;
h) Bürger, deren Aufenthalt auf eine Pilgerreise zurückzuführen ist, insbesondere nach Santiago de Compostela oder
Fátima, die durch einen Pilgerausweis/Pilgerpass/Dokument für die erste Nacht ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
KOMMUNALE KURTAXE
1,50 € in der Hochsaison: vom 1. Mai bis 30. September
1,00 € in der Nebensaison: vom 1. Oktober bis zum 30. April
WANN IST DIE KURTAXE ZU ENTRICHTEN?
Die Kurtaxe ist zu Beginn des Aufenthalts in einer einzigen Rate zu entrichten, und zwar mittels einer obligatorischen Rechnungsquittung, die auf den Namen der natürlichen oder juristischen Person ausgestellt ist, die die Buchung vorgenommen hat, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Kurtaxe nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.
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