Charmante große Ferienvilla in der schönen Gegend von Caminha in erhöhter Lage, die einen hervorragenden Blick auf das Meer und den Fluss Minho bietet. Es gibt mehrere Sandstrände innerhalb einer kurzen Fahrt.
Die Villa ist sehr gut ausgestattet und verfügt über schöne, helle Räume, in denen Innen- und Außenbereich zu einer Einheit verschmelzen. Die Innenräume sind geschmackvoll eingerichtet und das Haus ist mit allen modernen Annehmlichkeiten ausgestattet; die Küche ist sehr gut ausgestattet und hat eine Verbindung zum Wohnzimmer mit Türen zu einer großen Terrasse, die ideal für Mahlzeiten im Freien ist. Der sehr gepflegte Garten und die Terrassen bieten den Gästen viele schöne Ecken, wo sie draußen sitzen und die Aussicht auf das Meer genießen können.
Die Villa ist sehr leicht zu erreichen (nur 60 Minuten Fahrt vom internationalen Flughafen Porto oder vom Flughafen Vigo - Spanien -) und befindet sich in absolut zentraler Lage: 1,8 km von der alten römischen Stadt Caminha (mit verschiedenen guten Restaurants, Cafés, Bars, Supermärkten, lebhaften Promenaden und Freiluftpromenaden am Ufer des Flusses Lima), 4 km von den Stränden von Caminha, 7 km vom Strand von Moledo - vom Bahnhof aus können Sie nach Vigo in Spanien oder in den Süden zum historischen Zentrum von Viana do Castelo fahren. Die reizvolle Altstadt von Viana do Castelo, berühmt für ihre alten Denkmäler und langen Sandstrände, ist 25 Autominuten entfernt.
Auf Wunsch können Sie zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen, z. B. Koch für traditionelle portugiesische Küche, Weinproben, Masseur, Kosmetikerin, Organisation von Führungen zu nahe gelegenen Sehenswürdigkeiten mit Halt an typischen Orten und Verkostung von Olivenöl und Wein, Reiten, Golf, Wassersport usw.
Unterkunft
Erdgeschoss
2 Zweibettzimmer, die sich ein komplettes Duschbad teilen. 2 weiteres Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten. Angrenzendes Duschbad. Geräumiges Wohnzimmer mit TV, bequemen Sitzgelegenheiten und Türen, die auf eine überdachte Terrasse führen, die ideal für Mahlzeiten im Freien ist. Esszimmer mit Türen, die auf eine weitere Terrasse mit Tisch und Stühlen führen. Vollständig ausgestattete Küche mit Frühstücksbar. Angrenzende Waschküche mit Waschmaschine.
Obergeschoss
Wohnzimmer mit bequemen Sitzgelegenheiten und Türen, die auf einen großen Balkon mit ungehindertem Meerblick führen. Hauptschlafzimmer mit Doppelbett und eigenem Bad.
Cottage: Spielzimmer mit Fußballtisch.
AUSSENBEREICH
Gepflegter, schöner, gewachsener Garten, Sonnenterrassen und Rasen mit Fußballtor. Tragbarer Grill und großer Bereich für Mahlzeiten im Freien. Das private Schwimmbad ist 11m X 5m und die Tiefe ist von 0,50m bis 1.40 Meter.
KURTAXE DER GEMEINDE CAMINHA
Veröffentlicht im Diário da República, 2. Serie, Verordnung Nr. 848/2024, vom 5. August. Tritt am 6. September 2024 in Kraft.
WAS SIND DIE MODALITÄTEN?
Übernachtungstarif pro Person und pro Aufenthalt in jeder Art von Unterkunft in Ferienanlagen und lokalen Beherbergungsbetrieben in der Gemeinde Caminha.
WER ZAHLT?
Die Übernachtungssteuer ist pro Gast ab 16 Jahren und pro Übernachtung zu entrichten, und zwar für maximal sieben aufeinanderfolgende Übernachtungen pro Person und pro Aufenthalt in jeder Art von Beherbergungsbetrieben im Sinne von Artikel 4, die nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen als solche gelten und sich im Gemeindegebiet von Caminha befinden.
WER IST NICHT ZAHLUNGSPFLICHTIG?
a) Bürger, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
b) Behinderte Bürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 %, sofern sie einen entsprechenden Nachweis erbringen.
Sie müssen einen Nachweis über diesen Zustand erbringen;
c) Ehemalige Kombattanten oder die Witwe/der Witwer eines ehemaligen Kombattanten, die im Besitz eines Ausweises für ehemalige Kombattanten und/oder
Kämpfer und/oder Witwe oder Witwer eines ehemaligen Kämpfers gemäß dem Gesetz Nr. 46/2020 vom 20. August und der Ministerialverordnung Nr. 210/2020 vom 3. September;
d) Bürger, deren Aufenthalt durch eine Vertreibung oder eine Situation mit
Vertreibung in ähnlichen Situationen, die ordnungsgemäß nachgewiesen werden;
e) Bürger, die vorübergehend von staatlichen und/oder kommunalen öffentlichen Sozialeinrichtungen in Beherbergungsbetrieben untergebracht sind.
e) Bürger, die vorübergehend von staatlichen und/oder kommunalen Organisationen in sozialen oder touristischen Unterkünften untergebracht werden;
f) Bürger, die auf ausdrückliche Anordnung der Behörden aufgrund einer Erklärung des sozialen Notstands oder des Katastrophenschutzes untergebracht werden;
g) Bürger, die sich aufgrund von Konflikten und Vertreibung aus ihren Herkunftsländern vorübergehend in Portugal aufhalten, sofern die für den Asylantrag zuständigen Stellen dies ordnungsgemäß nachweisen;
h) Bürger, deren Aufenthalt auf eine Pilgerreise zurückzuführen ist, insbesondere nach Santiago de Compostela oder
Fátima, die durch einen Pilgerausweis/Pilgerpass/Dokument für die erste Nacht ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
KOMMUNALE KURTAXE
1,50 € in der Hochsaison: vom 1. Mai bis 30. September
1,00 € in der Nebensaison: vom 1. Oktober bis zum 30. April
WANN IST DIE KURTAXE ZU ENTRICHTEN?
Die Kurtaxe ist zu Beginn des Aufenthalts in einer einzigen Rate zu entrichten, und zwar mittels einer obligatorischen Rechnungsquittung, die auf den Namen der natürlichen oder juristischen Person ausgestellt ist, die die Buchung vorgenommen hat, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Kurtaxe nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.
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