Diese herrliche Villa im zeitgenössischen Stil befindet sich in der schönen Gegend von Caminha in einer erhöhten Position, die einen hervorragenden, ununterbrochenen Blick auf das Meer bietet. Sie verfügt über einen gepflegten Garten und einen stilvollen Swimmingpool, der den perfekten Rückzugsort für bis zu 7 Urlauber in der schönen Minho-Region im Norden Portugals darstellt.
Extrem einfach zu erreichen (nur 60 Minuten Fahrt vom internationalen Flughafen Porto oder vom Flughafen Vigo - Spanien - und nur 50 Minuten Fahrt vom internationalen Flughafen Porto), ist diese Villa absolut zentral gelegen: nur 2 km von den Sandstränden von Caminha entfernt - vom Bahnhof aus können Sie nach Vigo in Spanien oder in den Süden zum historischen Zentrum von Viana do Castelo fahren - und 2,5 km von der alten römischen Stadt Caminha (mit verschiedenen guten Restaurants, Cafés, Bars, lebhaften Promenaden und Freiluftpromenaden am Ufer des Minho-Flusses) und 35 km von der reizvollen alten historischen Stadt Viana do Castelo entfernt, die für ihre antiken Monumente und langen Sandstrände berühmt ist. Grundlegende Einrichtungen wie ein Minimarkt, Geschäfte, Restaurants usw. sind in 20 Minuten zu Fuß zu erreichen.
Heutzutage unterhält Caminha viel freundlichere Beziehungen zu seinem Nachbarn, und es gibt eine tägliche Fährverbindung zwischen den beiden Ufern des Flusses. Auf einer kleinen Insel in der Mitte der Flussmündung befinden sich die Ruinen der Festung Ínsua, die im 15. In der näheren Umgebung gibt es mehrere Sandstrände, die mit dem Auto zu erreichen sind.
Unterkunft
Das Wohnzimmer ist ideal zum Entspannen nach einem Tag voller Entdeckungen. Lassen Sie sich in das bequeme Sofa sinken und genießen Sie ein gutes Buch vor dem Swimmingpool oder genießen Sie eine der vielen Annehmlichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen, darunter ein Flachbildfernseher mit DVD-Player und Kabelkanälen, CD-Player, Radio und WiFi. Die schöne Küche ist gut ausgestattet, um Ihre Lieblingsgerichte zu kochen. Genießen Sie Ihr Festmahl im Haus oder kochen Sie draußen auf dem Grill und speisen Sie unter dem Sternenhimmel auf der möblierten Terrasse.
Zusätzlich zu diesen großartigen Annehmlichkeiten verfügt das Haus auch über einen privaten Swimmingpool, der teilweise von einer möblierten Terrasse mit einem Tisch für bis zu 8 Personen umgeben ist, mit freiem Blick auf den Atlantik.
Ein zweistöckiges Haus
Untere Etage
Geräumiges, offenes Wohn-/Esszimmer mit bequemen Sitzgelegenheiten, Sat-TV, DVD-Player, Musikanlage und Wifi-Internet. Der Esstisch bietet Platz für bis zu 8 Personen. Vollständig ausgestattete Küche. Große Türen, die auf die vordere Terrasse führen, ideal für Mahlzeiten im Freien mit herrlichem Meerblick. Duschraum.
Obergeschoss
Hauptschlafzimmer mit Doppelbett und eigenem großen Bad. 1 Schlafzimmer mit Doppelbett und ein weiteres Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten. Ein komplettes Duschbad, das von den 2 Schlafzimmern gemeinsam genutzt wird. Jedes der 3 Schlafzimmer hat große Glastüren, von denen aus man den einzigartigen Blick auf das Meer genießen kann.
Außenbereich
Gepflegter, gewachsener Garten, Sonnenterrasse mit Grill, ideal für Mahlzeiten im Freien. Der private Swimmingpool hat eine unregelmäßige Form. Parkplatz für das Auto.
Der Sandstrand von Vila Praia de Âncora (10 Minuten von der Villa entfernt) erstreckt sich vom Fischerhafen bis zum Fluss Âncora, der hier die Küste erreicht, nachdem er 15 Kilometer durch die Serra de Arga hinabgestiegen ist, eine attraktive natürliche Umgebung, die sich gut zum Wandern eignet. An diesem riesigen Strand sind die Wellen des Atlantiks sehr stark, so dass man hier sehr gut surfen kann. Die Stadt ist auch für die vielen guten Fischrestaurants bekannt, die frischen Fisch anbieten.
KURTAXE DER GEMEINDE CAMINHA
Veröffentlicht im Diário da República, 2. Serie, Verordnung Nr. 848/2024, vom 5. August. Tritt am 6. September 2024 in Kraft.
WAS SIND DIE MODALITÄTEN?
Übernachtungstarif pro Person und pro Aufenthalt in jeder Art von Unterkunft in Ferienanlagen und lokalen Beherbergungsbetrieben in der Gemeinde Caminha.
WER ZAHLT?
Die Übernachtungssteuer ist pro Gast ab 16 Jahren und pro Übernachtung zu entrichten, und zwar für maximal sieben aufeinanderfolgende Übernachtungen pro Person und pro Aufenthalt in jeder Art von Beherbergungsbetrieben im Sinne von Artikel 4, die nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen als solche gelten und sich im Gemeindegebiet von Caminha befinden.
WER IST NICHT ZAHLUNGSPFLICHTIG?
a) Bürger, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
b) Behinderte Bürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 %, sofern sie einen entsprechenden Nachweis erbringen.
Sie müssen einen Nachweis über diesen Zustand erbringen;
c) Ehemalige Kombattanten oder die Witwe/der Witwer eines ehemaligen Kombattanten, die im Besitz eines Ausweises für ehemalige Kombattanten und/oder
Kämpfer und/oder Witwe oder Witwer eines ehemaligen Kämpfers gemäß dem Gesetz Nr. 46/2020 vom 20. August und der Ministerialverordnung Nr. 210/2020 vom 3. September;
d) Bürger, deren Aufenthalt durch eine Vertreibung oder eine Situation mit
Vertreibung in ähnlichen Situationen, die ordnungsgemäß nachgewiesen werden;
e) Bürger, die vorübergehend von staatlichen und/oder kommunalen öffentlichen Sozialeinrichtungen in Beherbergungsbetrieben untergebracht sind.
e) Bürger, die vorübergehend von staatlichen und/oder kommunalen Organisationen in sozialen oder touristischen Unterkünften untergebracht werden;
f) Bürger, die auf ausdrückliche Anordnung der Behörden aufgrund einer Erklärung des sozialen Notstands oder des Katastrophenschutzes untergebracht werden;
g) Bürger, die sich aufgrund von Konflikten und Vertreibung aus ihren Herkunftsländern vorübergehend in Portugal aufhalten, sofern die für den Asylantrag zuständigen Stellen dies ordnungsgemäß nachweisen;
h) Bürger, deren Aufenthalt auf eine Pilgerreise zurückzuführen ist, insbesondere nach Santiago de Compostela oder
Fátima, die durch einen Pilgerausweis/Pilgerpass/Dokument für die erste Nacht ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
KOMMUNALE KURTAXE
1,50 € in der Hochsaison: vom 1. Mai bis 30. September
1,00 € in der Nebensaison: vom 1. Oktober bis zum 30. April
WANN IST DIE KURTAXE ZU ENTRICHTEN?
Die Kurtaxe ist zu Beginn des Aufenthalts in einer einzigen Rate zu entrichten, und zwar mittels einer obligatorischen Rechnungsquittung, die auf den Namen der natürlichen oder juristischen Person ausgestellt ist, die die Buchung vorgenommen hat, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Kurtaxe nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.
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