Die Villa im zeitgenössischen Stil befindet sich in erhöhter Lage und bietet einen herrlichen, ungehinderten Blick auf das Meer. In der Nähe der charmanten römischen Küstenstadt Caminha mit ihren interessanten Straßen und Plätzen, die von einer verlockenden Auswahl an Restaurants, Cafés und Geschäften gesäumt sind, ist dieser Ort ein perfekter Rückzugsort für kleine Familien.
Extrem einfach zu erreichen (nur 60 Minuten Fahrt vom internationalen Flughafen Porto oder vom Flughafen Vigo - Spanien - und nur 50 Minuten Fahrt vom internationalen Flughafen Porto) ist diese Villa in einer absolut zentralen Lage: nur 2 km (15 Minuten zu Fuß) von den Sandstränden von Caminha entfernt - vom Bahnhof aus können Sie nach Vigo in Spanien oder in den Süden zum historischen Zentrum von Viana do Castelo fahren - und 2,5 km von der alten römischen Stadt Caminha (mit verschiedenen guten Restaurants, Cafés, Bars, lebhaften Promenaden und Freiluftpromenaden am Ufer des Minho-Flusses) und 35 km von der reizvollen alten historischen Stadt Viana do Castelo, die für ihre antiken Monumente und langen Sandstrände berühmt ist. Grundlegende Einrichtungen wie ein Minimarkt, Geschäfte, Restaurants usw. sind in 20 Minuten zu Fuß zu erreichen.
Heutzutage unterhält Caminha viel freundlichere Beziehungen zu seinem Nachbarn, und es gibt eine tägliche Fährverbindung zwischen den beiden Ufern des Flusses. Auf einer kleinen Insel in der Mitte der Flussmündung befinden sich die Ruinen der Festung Ínsua, die im 15. Weitere Sandstrände sind nur eine kurze Autofahrt entfernt.
Diese Villa ist voll klimatisiert.
Unterkunft
Das Wohnzimmer ist ideal zum Entspannen nach einem Tag voller Entdeckungen. Lassen Sie sich in das bequeme Sofa sinken und genießen Sie ein gutes Buch vor dem Swimmingpool oder genießen Sie eine der vielen Annehmlichkeiten, die angeboten werden. Die Küche ist gut ausgestattet, um Ihre Lieblingsgerichte zu kochen. Genießen Sie Ihr Festmahl drinnen oder kochen Sie draußen auf dem Grill und speisen Sie unter den Sternen auf der großzügigen Terrasse mit freiem Blick auf den Ozean.
Einstöckiges Haus
Geräumiges, offenes Wohn-/Esszimmer mit bequemen Sitzgelegenheiten, Sat-TV und Wifi-Internet. Der Esstisch bietet Platz für bis zu 6 Personen. Vollständig ausgestattete Küche. Große Türen, die auf die vordere Terrasse führen, ideal für Mahlzeiten im Freien mit herrlichem Meerblick. Duschraum.
Doppelschlafzimmer und angrenzendes Duschbad. Hauptschlafzimmer mit Doppelbett und eigenem Duschbad. Jedes Schlafzimmer hat große Glastüren, die auf die vordere Terrasse führen.
Außenbereich
Großer Garten, Sonnenterrasse mit Grill, ideal für Mahlzeiten im Freien. Der private Swimmingpool ist 8m x 2,15m groß. Die Tiefe beträgt 1 m. Waschküche und Autoparkplatz.
Der Sandstrand von Vila Praia de Âncora (10 Minuten von der Villa entfernt) erstreckt sich vom Fischerhafen bis zum Fluss Âncora, der hier die Küste erreicht, nachdem er 15 Kilometer durch die Serra de Arga hinabgestiegen ist, eine attraktive natürliche Umgebung, die sich gut zum Wandern eignet. An diesem riesigen Strand sind die Wellen des Atlantiks sehr stark, so dass man hier sehr gut surfen kann. Der Ort ist auch bekannt für die vielen guten Fischrestaurants und die frischen Fischgerichte.
Auf Anfrage werden zusätzliche Dienstleistungen angeboten, wie z.B. Koch für traditionelle portugiesische Küche, Weinverkostungskurse, Masseur, Kosmetikerin, Organisation von geführten Touren zu nahe gelegenen Sehenswürdigkeiten mit Halt an typischen Orten und Verkostung von Olivenöl und Wein aus der Region, Reiten, Golf, Wassersport, usw.
KURTAXE DER GEMEINDE CAMINHA
Veröffentlicht im Diário da República, 2. Serie, Verordnung Nr. 848/2024, vom 5. August. Tritt am 6. September 2024 in Kraft.
WAS SIND DIE MODALITÄTEN?
Übernachtungstarif pro Person und pro Aufenthalt in jeder Art von Unterkunft in Ferienanlagen und lokalen Beherbergungsbetrieben in der Gemeinde Caminha.
WER ZAHLT?
Die Übernachtungssteuer ist pro Gast ab 16 Jahren und pro Übernachtung zu entrichten, und zwar für maximal sieben aufeinanderfolgende Übernachtungen pro Person und pro Aufenthalt in jeder Art von Beherbergungsbetrieben im Sinne von Artikel 4, die nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen als solche gelten und sich im Gemeindegebiet von Caminha befinden.
WER IST NICHT ZAHLUNGSPFLICHTIG?
a) Bürger, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
b) Behinderte Bürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 %, sofern sie einen entsprechenden Nachweis erbringen.
Sie müssen einen Nachweis über diesen Zustand erbringen;
c) Ehemalige Kombattanten oder die Witwe/der Witwer eines ehemaligen Kombattanten, die im Besitz eines Ausweises für ehemalige Kombattanten und/oder
Kämpfer und/oder Witwe oder Witwer eines ehemaligen Kämpfers gemäß dem Gesetz Nr. 46/2020 vom 20. August und der Ministerialverordnung Nr. 210/2020 vom 3. September;
d) Bürger, deren Aufenthalt durch eine Vertreibung oder eine Situation mit
Vertreibung in ähnlichen Situationen, die ordnungsgemäß nachgewiesen werden;
e) Bürger, die vorübergehend von staatlichen und/oder kommunalen öffentlichen Sozialeinrichtungen in Beherbergungsbetrieben untergebracht sind.
e) Bürger, die vorübergehend von staatlichen und/oder kommunalen Organisationen in sozialen oder touristischen Unterkünften untergebracht werden;
f) Bürger, die auf ausdrückliche Anordnung der Behörden aufgrund einer Erklärung des sozialen Notstands oder des Katastrophenschutzes untergebracht werden;
g) Bürger, die sich aufgrund von Konflikten und Vertreibung aus ihren Herkunftsländern vorübergehend in Portugal aufhalten, sofern die für den Asylantrag zuständigen Stellen dies ordnungsgemäß nachweisen;
h) Bürger, deren Aufenthalt auf eine Pilgerreise zurückzuführen ist, insbesondere nach Santiago de Compostela oder
Fátima, die durch einen Pilgerausweis/Pilgerpass/Dokument für die erste Nacht ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
KOMMUNALE KURTAXE
1,50 € in der Hochsaison: vom 1. Mai bis 30. September
1,00 € in der Nebensaison: vom 1. Oktober bis zum 30. April
WANN IST DIE KURTAXE ZU ENTRICHTEN?
Die Kurtaxe ist zu Beginn des Aufenthalts in einer einzigen Rate zu entrichten, und zwar mittels einer obligatorischen Rechnungsquittung, die auf den Namen der natürlichen oder juristischen Person ausgestellt ist, die die Buchung vorgenommen hat, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Kurtaxe nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.
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