In ruhiger Lage etwas außerhalb der schönen Stadt Caminha liegt diese herrliche Villa mit herrlichem Blick auf die bewaldeten Hänge.
ie geräumige Villa ist geschmackvoll und elegant eingerichtet und entspricht den höchsten Standards. Die Unterkunft ist geräumig und es herrscht eine offene und luftige Atmosphäre in der Villa. Die Möbel wurden sorgfältig ausgewählt, um sowohl Komfort als auch Harmonie zu gewährleisten. Das Wohn-/Esszimmer blickt auf eine schöne, teilweise überdachte Terrasse für Mahlzeiten im Freien. Nehmen Sie ein erfrischendes Bad im privaten Swimmingpool mit Panoramablick und genießen Sie die Aussicht von der Terrasse aus mit einem kühlen Glas Vinho Verde.
Obwohl das Haus auf dem Lande liegt, befinden sich die wichtigsten Einrichtungen in unmittelbarer Nähe. Der örtliche Laden im Dorf ist 2 km entfernt. Caminha, ein malerisches, charmantes Städtchen mit schönen Gebäuden aus dem 15. und 16. Jahrhundert, liegt etwa 4 km entfernt. Von Caminha aus lassen sich auch Tagesausflüge nach Spanien unternehmen. Eine Fähre verbindet die beiden Ufer des Flusses Minho. Die Sandstrände von Moledo und Afife sind mit dem Auto leicht zu erreichen. Auch der Zug ist eine Alternative, denn der Bahnhof in Caminha bietet kostenlose Parkplätze. In unmittelbarer Nähe werden verschiedene sportliche Aktivitäten wie Reiten, Rafting und Kanufahren angeboten. Ein ausgezeichneter 18-Loch-Golfplatz liegt in den Hügeln außerhalb der römischen Stadt Ponte de Lima, etwa 40 Autominuten entfernt.
Unterkunft
Eine zweistöckige Villa
Unteres Erdgeschoss: Schlafzimmer mit Doppelbett und Bad mit Dusche. Geräumiges Wohnzimmer / Spielzimmer mit bequemen Sitzgelegenheiten und Tischtennis. Öffnende Türen zum Vorgarten. Waschküche mit Waschmaschine und extra Kühl-/Gefrierschrank.
Erdgeschoss: Geräumiges Wohn-/Esszimmer mit Esstisch für 8 Personen. Bequeme Sitzecke mit Sofas, Kabelfernsehen und Stereoanlage. Große Terrassentüren, die auf die Terrasse und den Pool führen. Schöne Aussicht über die Hügel. Moderne, voll ausgestattete Küche mit Frühstückstisch. Tür zum Garten und Grill. Schlafzimmer mit Doppelbett und eigenem Bad. Ein Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten und ein Zimmer mit Doppelbett teilen sich ein Badezimmer.
Außenbereich
Großer, gewachsener Garten, Sonnenterrasse und Rasen. Ausgezeichneter Grillplatz, ideal für Mahlzeiten im Freien. Privates Schwimmbad 8m X 4m und die Tiefe ist von 1,2m bis 1,40 Meter.
Parkplatz.
KURTAXE DER GEMEINDE CAMINHA
Veröffentlicht im Diário da República, 2. Serie, Verordnung Nr. 848/2024, vom 5. August. Tritt am 6. September 2024 in Kraft.
WAS SIND DIE MODALITÄTEN?
Übernachtungstarif pro Person und pro Aufenthalt in jeder Art von Unterkunft in Ferienanlagen und lokalen Beherbergungsbetrieben in der Gemeinde Caminha.
WER ZAHLT?
Die Übernachtungssteuer ist pro Gast ab 16 Jahren und pro Übernachtung zu entrichten, und zwar für maximal sieben aufeinanderfolgende Übernachtungen pro Person und pro Aufenthalt in jeder Art von Beherbergungsbetrieben im Sinne von Artikel 4, die nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen als solche gelten und sich im Gemeindegebiet von Caminha befinden.
WER IST NICHT ZAHLUNGSPFLICHTIG?
a) Bürger, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
b) Behinderte Bürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 %, sofern sie einen entsprechenden Nachweis erbringen.
Sie müssen einen Nachweis über diesen Zustand erbringen;
c) Ehemalige Kombattanten oder die Witwe/der Witwer eines ehemaligen Kombattanten, die im Besitz eines Ausweises für ehemalige Kombattanten und/oder
Kämpfer und/oder Witwe oder Witwer eines ehemaligen Kämpfers gemäß dem Gesetz Nr. 46/2020 vom 20. August und der Ministerialverordnung Nr. 210/2020 vom 3. September;
d) Bürger, deren Aufenthalt durch eine Vertreibung oder eine Situation mit
Vertreibung in ähnlichen Situationen, die ordnungsgemäß nachgewiesen werden;
e) Bürger, die vorübergehend von staatlichen und/oder kommunalen öffentlichen Sozialeinrichtungen in Beherbergungsbetrieben untergebracht sind.
e) Bürger, die vorübergehend von staatlichen und/oder kommunalen Organisationen in sozialen oder touristischen Unterkünften untergebracht werden;
f) Bürger, die auf ausdrückliche Anordnung der Behörden aufgrund einer Erklärung des sozialen Notstands oder des Katastrophenschutzes untergebracht werden;
g) Bürger, die sich aufgrund von Konflikten und Vertreibung aus ihren Herkunftsländern vorübergehend in Portugal aufhalten, sofern die für den Asylantrag zuständigen Stellen dies ordnungsgemäß nachweisen;
h) Bürger, deren Aufenthalt auf eine Pilgerreise zurückzuführen ist, insbesondere nach Santiago de Compostela oder
Fátima, die durch einen Pilgerausweis/Pilgerpass/Dokument für die erste Nacht ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
KOMMUNALE KURTAXE
1,50 € in der Hochsaison: vom 1. Mai bis 30. September
1,00 € in der Nebensaison: vom 1. Oktober bis zum 30. April
WANN IST DIE KURTAXE ZU ENTRICHTEN?
Die Kurtaxe ist zu Beginn des Aufenthalts in einer einzigen Rate zu entrichten, und zwar mittels einer obligatorischen Rechnungsquittung, die auf den Namen der natürlichen oder juristischen Person ausgestellt ist, die die Buchung vorgenommen hat, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Kurtaxe nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.
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