In erhöhter Lage mit makellosem Meerblick gelegen, ist diese herrliche Design-Ferienvilla ideal für Urlauber, die Privatsphäre und eine qualitativ hochwertige Unterkunft suchen.
Die Villa ist leicht zu erreichen (nur 50 Autominuten vom internationalen Flughafen Porto entfernt) und liegt 4 km von den weißen Sandstränden von Caminha entfernt, einer charmanten traditionellen portugiesischen Grenzstadt, die auf eine lange Geschichte zurückblicken kann und in der mehrere Schlachten zwischen Portugal und Spanien stattfanden. Heute pflegt die Stadt freundschaftlichere Beziehungen zu ihrem Nachbarn, und täglich verkehrt eine Fähre zwischen den beiden Ufern des Flusses. Auf einer kleinen Insel in der Mitte der Flussmündung befinden sich die Ruinen der Festung von Ínsua, die im fünfzehnten Jahrhundert zur Verteidigung der Flussmündung errichtet wurde.
Der Sandstrand von Vila Praia de Âncora (10 Minuten von der Villa entfernt) erstreckt sich vom Fischereihafen bis zum Fluss Âncora, der hier die Küste erreicht, nachdem er 15 Kilometer durch die Serra de Arga hinabgestiegen ist, eine reizvolle natürliche Umgebung, in der man gut wandern kann. An diesem riesigen Strand sind die Wellen des Atlantiks sehr stark, so dass man hier sehr gut surfen kann. Der Ort ist auch bekannt für die vielen guten Fischrestaurants und die frischen Fischgerichte.
Auf Wunsch können Sie zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen, wie z.B. einen Koch für traditionelle portugiesische Küche, Weinverkostungskurse, einen Masseur, eine Kosmetikerin, die Organisation von geführten Touren zu nahegelegenen Sehenswürdigkeiten mit Stopps an typischen Orten und Wein- und Olivenölverkostungen, Reiten, Golf, Wassersport, usw.
Diese Villa ist voll klimatisiert.
Unterkunft
Erdgeschoss
Vollständig ausgestattete Küche. Gästetoilette. Geräumiges Wohn-/Esszimmer mit Türen, die auf den Poolbereich und die überdachte Terrasse mit Tisch und Stühlen führen, ideal für Mahlzeiten im Freien, während man den herrlichen Sonnenuntergang genießt.
Obergeschoss
Hauptschlafzimmer mit Doppelbett und eigenem Duschbad. Zwei weitere Schlafzimmer mit je zwei Einzelbetten, die sich ein komplettes Duschbad teilen.
Außenbereich
Geräumiger Garten, Sonnenterrasse und Rasen. Ausgezeichneter Grillplatz, perfekt für Mahlzeiten im Freien. Der private Swimmingpool hat eine Größe von 8m x 4m und eine Tiefe von 1,20 bis 2,10 Metern. Parkplatz.
KURTAXE DER GEMEINDE CAMINHA
Veröffentlicht im Diário da República, 2. Serie, Verordnung Nr. 848/2024, vom 5. August. Tritt am 6. September 2024 in Kraft.
WAS SIND DIE MODALITÄTEN?
Übernachtungstarif pro Person und pro Aufenthalt in jeder Art von Unterkunft in Ferienanlagen und lokalen Beherbergungsbetrieben in der Gemeinde Caminha.
WER ZAHLT?
Die Übernachtungssteuer ist pro Gast ab 16 Jahren und pro Übernachtung zu entrichten, und zwar für maximal sieben aufeinanderfolgende Übernachtungen pro Person und pro Aufenthalt in jeder Art von Beherbergungsbetrieben im Sinne von Artikel 4, die nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen als solche gelten und sich im Gemeindegebiet von Caminha befinden.
WER IST NICHT ZAHLUNGSPFLICHTIG?
a) Bürger, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
b) Behinderte Bürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 %, sofern sie einen entsprechenden Nachweis erbringen.
Sie müssen einen Nachweis über diesen Zustand erbringen;
c) Ehemalige Kombattanten oder die Witwe/der Witwer eines ehemaligen Kombattanten, die im Besitz eines Ausweises für ehemalige Kombattanten und/oder
Kämpfer und/oder Witwe oder Witwer eines ehemaligen Kämpfers gemäß dem Gesetz Nr. 46/2020 vom 20. August und der Ministerialverordnung Nr. 210/2020 vom 3. September;
d) Bürger, deren Aufenthalt durch eine Vertreibung oder eine Situation mit
Vertreibung in ähnlichen Situationen, die ordnungsgemäß nachgewiesen werden;
e) Bürger, die vorübergehend von staatlichen und/oder kommunalen öffentlichen Sozialeinrichtungen in Beherbergungsbetrieben untergebracht sind.
e) Bürger, die vorübergehend von staatlichen und/oder kommunalen Organisationen in sozialen oder touristischen Unterkünften untergebracht werden;
f) Bürger, die auf ausdrückliche Anordnung der Behörden aufgrund einer Erklärung des sozialen Notstands oder des Katastrophenschutzes untergebracht werden;
g) Bürger, die sich aufgrund von Konflikten und Vertreibung aus ihren Herkunftsländern vorübergehend in Portugal aufhalten, sofern die für den Asylantrag zuständigen Stellen dies ordnungsgemäß nachweisen;
h) Bürger, deren Aufenthalt auf eine Pilgerreise zurückzuführen ist, insbesondere nach Santiago de Compostela oder
Fátima, die durch einen Pilgerausweis/Pilgerpass/Dokument für die erste Nacht ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
KOMMUNALE KURTAXE
1,50 € in der Hochsaison: vom 1. Mai bis 30. September
1,00 € in der Nebensaison: vom 1. Oktober bis zum 30. April
WANN IST DIE KURTAXE ZU ENTRICHTEN?
Die Kurtaxe ist zu Beginn des Aufenthalts in einer einzigen Rate zu entrichten, und zwar mittels einer obligatorischen Rechnungsquittung, die auf den Namen der natürlichen oder juristischen Person ausgestellt ist, die die Buchung vorgenommen hat, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Kurtaxe nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.
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