Wunderschöne Villa mit Meerblick im Wohngebiet „El Golfet“ in Calella de Palafrugell, Costa Brava.
Es handelt sich um ein exklusives Anwesen mit einem fablehaftem Außenbereich mit Privat-Pool, Grill und einer kleinen finnischen Sauna.
Der Innenraum im contemporären Stil verfügt über ein offenes Wohn-Esszimmer mit Meerblick und Zugang zu einer Chill-out-Terrasse mit Ausblick, eine komfortable offene Küche, 1 Badezimmer und 1 Büro mit einem Schlafsofa im ersten Stock. auf der gleichen Ebene wie der Essbereich im Freien und der Pool.
Im Erdgeschoss gibt es ein Zimmer mit Doppelbett und Bad, ein Zimmer mit Doppelbett, ein Zimmer mit Etagenbett, ein zusätzliches Badezimmer und ein zweites Wohnzimmer mit Kamin und Zugang zur Terrasse.
Auf dem Grundstück gibt es mehrere Terrassen und von der oberen Etage gibt es auch einen direkten Zugang zum Poolbereich.
Kapazität für 6 Personen.
Es liegt etwa 800 Meter vom Strand entfernt.
Liegt in einer sehr ruhigen Gegend.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass Bettwäsche und Handtücher nicht im Preis inbegriffen sind. Sie können gegen einen Aufpreis von 10 € pro Person für Bettwäsche und 10 € pro Person für Handtücher gemietet werden. Bitte teilen Sie uns Ihr Interesse mit, damit wir alles für Ihre Ankunft vorbereiten können.
Bei weiteren Fragen zu dieser Immobilie stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wasserbeschränkungen: Wir informieren Sie, dass es gemäß der Gesetzesverordnung 1/2023 vom 28. Februar aufgrund der extremen Dürre, die wir erleben, verboten ist, den Rasen von Privatgrundstücken zu bewässern. Es gibt auch Einschränkungen bei der Befüllung von Poolanlagen und beim persönlichen Wasserverbrauch. Aufgrund dieser Ausnahme können wir weder den Zustand der Gärten und Pools noch mögliche Einschränkungen bei deren Nutzung garantieren. Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten RESOLUCIÓ ACC/747/2023, de 6 de març
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, die von der Regierung von Katalonien (Generalitat de Catalunya) und/oder anderen zuständigen öffentlichen Verwaltungen beschlossenen Maßnahmen zur Bewältigung von Wasserknappheit in ihrem Gebiet einzuhalten. In Übereinstimmung mit den Vorschriften können Leistungen, die nicht normal erbracht werden können, beeinträchtigt werden, ohne dass dies zu irgendeiner Art von Entschädigung führt.